Die GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH ist bemüht, ihre Karriereseite sowie die Website des Springerpools in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.karriere.grn.de sowie den Springerpool www.springerpool-grn.de.
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit §10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit §10 Absatz 1 L-BGG:
b) Unverhältnismäßige Belastung
Einzelne PDF-Formulare, Broschüren und andere downloadbare Dateien sind ggf. nicht barrierefrei. Wir arbeiten bei künftig eingestellten Dokumenten daran, diese barrierefrei zu gestalten.
Die in der Webseite enthaltenden Stellenanzeigen barrierefrei umzusetzen sowie die Erstellung Erörterung in Leichter Sprache stellt aktuell eine unverhältnismäßige Belastung dar. Sie bilden daher eine Ausnahme.
Diese Erklärung wurde am 14.07.2025 erstellt auf Basis von Selbstprüfung.
Möchten Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind, schreiben Sie uns eine E-Mail an die Adresse bewerbung@grn.de.
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 5 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.